Wahlgrab

 

Sie suchen sich die freie Stelle, die Ihnen zusagt, für ein oder mehrere Gräber, zusammen mit dem Friedhofsgärtner (Friedhofswärter) aus. Die Nutzungszeit ist über die ersten 30 Jahre hinaus verlängerbar.
Ein Grabstein kann frei gewählt werden. Sie können die Grabgestaltung selber bestimmen (siehe Friedhofsordnung, erhältlich im Büro der Friedhofsverwaltung).
Sie bezahlen die Nutzungsgebühr für 30 Jahre. Hinzu kommt eine Unterhaltungsgebühr pro Grabstelle, die jeweils alle 3 Jahre berechnet wird.
Die Unterhaltungsgebühr ist für die Infrastruktur auf dem Friedhof und die Pflege der allgemeinen Flächen.

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