Wir planen eine weitergehende Ausstellung im Gemeindehaus, kommen Sie gerne vorbei und schauen Sie es sich an!

Gemeindeglieder, die aufgrund persönlicher oder beruflicher Umstände aus dem Gebiet der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bentheim wegziehen, gehören mit dem Wechsel des Wohnsitzes automatisch zur Kirchengemeinde des neuen Wohnortes.

Trotz Umzug Gemeindeglied bleiben

Gemeindeglieder, die aufgrund persönlicher oder beruflicher Umstände aus dem Gebiet der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bentheim wegziehen (z. B. im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Studiums oder weil sie nunmehr in einer Pflegeeinrichtung außerhalb des Gemeindegebietes wohnen), gehören mit dem Wechsel des Wohnsitzes automatisch zur Kirchengemeinde des neuen Wohnortes.

Für kirchliche Amtshandlungen (z. B Taufen, Trauungen, evtl. Geburtstagsbesuche, Beerdigungen) sind dann die Pastoren der neuen Kirchengemeinde zuständig. Wer jedoch viele Jahre oder Jahrzehnte zu unserer Kirchengemeinde gehört hat, möchte vielleicht auch weiterhin kirchlich nach Bentheim gehören. Diesem verständlichen Wunsch trägt die Möglichkeit der "Umpfarrung" Rechnung: auf Antrag bleibt die bisherige Gemeindezugehörigkeit bestehen bzw. wird wieder hergestellt.

Das entsprechende Antragsformular kann in unserem Gemeindebüro bei Frau Jennrich (Tel. 5077) angefordert werden. Wie die nachfolgende (verkleinerte) Wiedergabe des Formulars zeigt, bedarf es für den Antragsteller nur geringen Aufwandes, um den Antrag zu stellen: er braucht im Kopf des Formulars lediglich anzukreuzen bzw. anzugeben, dass er die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Bentheim bzw. (falls der Umzug bereits erfolgt sein sollte) den Erwerb der Mitgliedschaft wünscht.
Außerdem sind im blau unterlegten Bereich die Personalien anzugeben und eine Unterschrift zu leisten. Die weiteren Felder des Formulars brauchen durch den Antragsteller nicht ausgefüllt zu werden.

Für etwaige Rückfragen zum Thema Umpfarrung stehen gerne unsere Pastorin Heike Parschat (Tel. 05922-2200) oder unsere Gemeindesekretärin Susanne Jennrich (Tel. 05922-5077) zur Verfügung. Der Verbleib oder die Rückkehr in die Heimatkirchengemeinde im Wege der Umpfarrung hat auch Bedeutung für unsere Gemeinde selbst: Die Zahl der Gemeindeglieder hat maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der jährlichen Kirchensteuerzuweisung und den Pfarrstellenschlüssel.